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17. April 2026

Der Industriestrompreis greift zu kurz: Rechenzentren weiterhin ausgeschlossen

GDA Stand: H119
Julia Niederwipper
Der Industriestrompreis greift zu kurz: Rechenzentren weiterhin ausgeschlossen
Die EU-Kommission hat am 16. April 2026 den Antrag der Bundesregierung auf Einführung eines Industriestrompreises unter Beihilferecht genehmigt. Grundlage hierfür ist der neue europäische Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF). Damit kann Deutschland für drei Jahre staatliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen umsetzen. Die German Datacenter Association (GDA) kritisiert die Ausgestaltung jedoch als unzureichend: Rechenzentren bleiben weiterhin außen vor.
Die EU-Kommission hat gestern den Antrag der Bundesregierung auf Einführung eines Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt. Grundlage hierfür ist der neue europäische Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF). Damit kann Deutschland für drei Jahre staatliche Entlastungen für energieintensive Unternehmen umsetzen. Die German Datacenter Association (GDA) kritisiert die Ausgestaltung jedoch als unzureichend: Rechenzentren bleiben weiterhin außen vor.

„Der derzeitige Gestaltungsrahmen für den Industriestrompreis greift zu kurz. Dabei entsprechen Rechenzentren als energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und einem hohen Verlagerungsrisiko ausgesetzt sind, der Grundidee der europäischen Beihilferichtlinie. Obwohl sie eine unverzichtbare Grundlage der industriellen Wertschöpfung darstellen, werden sie weiterhin nicht berücksichtigt. Das ist weder volkswirtschaftlich noch digitalpolitisch nachvollziehbar“, erklärt Peter Pohlschröder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GDA.

Die Förderung beschränkt sich auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für Klimaschutz-, Umwelt- und Energiebeihilfen (KUEBLL) fallen.

Rechenzentren sind ein integraler Bestandteil der energieintensiven Industrie

Aus Sicht der GDA wird damit die tatsächliche Rolle von Rechenzentren vernachlässigt: Rechenzentren sind nicht nur Energieverbraucher, sondern zugleich eine zentrale Voraussetzung für Effizienz, Qualität und Automatisierung in industriellen Prozessen sowie ein Motor für Innovation. Als digitales Steuerungs- und integrales Infrastrukturelement sind sie ein funktionaler Bestandteil der Wertschöpfung der unter KUEBLL gelisteten Branchen.

„Ohne wettbewerbsfähige Stromkosten werden Neuinvestitionen angesichts der bereits bestehenden Herausforderungen für die digitale Infrastruktur aus Deutschland abwandern“, prognostiziert Pohlschröder.

Die GDA fordert die Bundesregierung daher auf, die bevorstehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen und Rechenzentren ausdrücklich in den Kreis der begünstigten Unternehmen aufzunehmen. Gleichzeitig müsse die KUEBLL-Liste um Rechenzentren erweitert werden.

Weitere Informationen

Die GDA setzt sich seit 2022 für die Einbeziehung von Rechenzentren in den Industriestrompreis ein und forderte zuletzt im November 2025 eine Ausgestaltung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag und den digitalen Zielen der Bundesregierung.

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