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Industriestrompreis greift zu kurz: Rechenzentren weiterhin ausgeschlossen
„Der jetzige Gestaltungsrahmen des Industriestrompreises greift zu kurz. Dabei entsprechen Rechenzentren als energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und mit hohem Verlagerungsrisiko der Grundidee der europäischen Beihilferichtlinie. Obwohl sie eine unverzichtbare Grundlage industrieller Wertschöpfung darstellen, werden sie weiterhin nicht berücksichtigt. Das ist weder volkswirtschaftlich noch digitalpolitisch nachvollziehbar“, erklärt Peter Pohlschröder, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GDA.
Die Förderung beschränkt sich auf Unternehmen der Klimaschutz-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).
Rechenzentren sind integraler Teil energieintensiver Industrie
Aus Sicht der GDA wird damit die tatsächliche Rolle von Rechenzentren vernachlässigt: Rechenzentren sind nicht nur Energieverbraucher, sondern zugleich zentrale Voraussetzung für Effizienz, Qualität und Automatisierung in industriellen Prozessen sowie Treiber für Innovation. Als digitales Steuerungs- und integrales Infrastrukturelement sind sie funktionaler Teil der Wertschöpfung der unter KUEBLL gelisteten Branchen.
„Ohne wettbewerbsfähige Stromkosten werden Neuinvestitionen angesichts bereits bestehender Herausforderungen für digitale Infrastruktur in Deutschland abwandern“, prognostiziert Pohlschröder.
Die GDA fordert die Bundesregierung daher auf, die anstehende Förderrichtlinie entsprechend anzupassen und Rechenzentren ausdrücklich in den Kreis der begünstigten Unternehmen aufzunehmen. Gleichzeitig müsse die KUEBLL-Liste um Rechenzentren erweitert werden.
Weiterführende Informationen
Die GDA setzt sich seit 2022 für die Einbeziehung von Rechenzentren in den Industriestrompreis ein und forderte zuletzt im November 2025 eine Ausgestaltung im Einklang mit dem Koalitionsvertrag und den digitalen Zielen der Bundesregierung.
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