Kontakt:
Tech Show Frankafurt Operations-Team, techops.frankfurt@closerstillmedia.com
spätester Einreichtermin: 19/04/2024
Die Erklärung muss von allen Ausstellern ausgefüllt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie dieses Formular nicht ausgefüllt vor der Veranstaltung einreichen, kann Ihnen die Teilnehme an der Messe verwehrt werden.
Alle Aussteller, Vertragsfirmen, Lieferanten und Agenturen müssen sich nach dem Arbeitsschutzgesetz und den gesetzlichen Bestimmungen richten. Jeder Aussteller betrachtet es als seine gesetzliche und moralische Pflicht, seine eigene Gesundheit und Sicherheit sowie die der anderen nicht durch Tätigkeiten (oder unterlassene Tätigkeiten) während der gesamten Zeit der Ausstellung zu gefährden. Weiterhin hat jeder Aussteller die Verantwortung zu gewährleisten, dass die von ihm beauftragten Vertragsfirmen mit den für diese Ausstellung anwendbaren Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes vertraut sind.
Wir weisen darauf hin, dass die Versicherungspolice für Aussteller sich weder auf Messebauer noch ihre Sub-Unternehmer erstreckt. Demzufolge müssen diese Vertragsfirmen nachweisen, dass sie einen entsprechenden Versicherungsschutz abgeschlossen haben. Aussteller müssen sicherstellen, dass die von ihnen beauftragten Vertragsfirmen und Agenturen die entsprechenden Policen haben.
Wir empfehlen, dass Vertragsfirmen, die komplexe Strukturen bauen, eine Betriebshaftpflicht über mindestens € 6 Mio. abschließen. Des Weiteren müssen sie eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung nachweisen können. Vertragsfirmen, die Stände in Standardstrukturen bauen, müssen eine Betriebshaftpflicht über mindestens € 2,4 Mio. sowie eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung nachweisen. Zur näheren Information über den Begriff komplexe Strukturen lesen Sie bitte die vollständigen Vorschriften für den Standbau.
Sämtliche Zertifikate sind zusammen mit den Standplänen zur Erlangung einer vollständigen, um eine vollständige Bestätigung über die Einhaltung der Regularien für diese Messe zu erhalten.
Alle Aussteller müssen eine Risikobewertung für die Ausstellung erstellen, einschließlich der Aktivitäten, die während der Veranstaltungszeit auf dem Stand geplant sind. Diese muss nicht eingereicht werden, wenn Sie nicht extra dazu aufgefordert werden, muss aber auf Anfrage am Stand vorweisbar sein. Wenn Sie auf Verlangen keine Risikobewertung nachweisen können, müssen sämtliche betroffenen Aktivitäten eingestellt werden, bis eine den Vorstellungen des Veranstalters entsprechende Risikobewertung erstellt ist. Zur Unterstützung stellen wir im Ausstellerhandbuch eine Vorlage bereit.