Visum-Anfragen

In diesem Jahr stellen wir Visumschreiben über unseren „Visitor Hub“ aus; Sie MÜSSEN sich zunächst registrieren, bevor Sie darauf zugreifen können.

Häufig gestellte Fragen

WICHTIG: Wir akzeptieren KEINE Anmeldungen über private E-Mail-Adressen wie Gmail, Outlook, GMX usw. Sie müssen eine geschäftliche E-Mail-Adresse verwenden, um sich für die Veranstaltung anzumelden, und Sie können erst dann ein Visumschreiben beantragen, wenn Sie angemeldet sind.

Benötige ich ein Visum, um an der Veranstaltung in Deutschland teilzunehmen?
Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit benötigen Sie möglicherweise ein Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Typ C), um zu einer Geschäftsveranstaltung nach Deutschland zu reisen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen deutschen Botschaft oder besuchen Sie die Website des Auswärtigen Amtes, um die Visabestimmungen zu überprüfen.

Kann ich beim Veranstalter ein Einladungsschreiben für das Visum beantragen?
Ja. Wir stellen registrierten Teilnehmern offizielle Unterstützungsschreiben für das Visum zur Verfügung, sobald Ihr Antragsformular eingereicht und Ihre Teilnahme bestätigt wurde.

Wer kann ein Visumschreiben beantragen?
Visumschreiben sind für bestätigte Teilnehmer, Aussteller, Referenten und Pressevertreter erhältlich. Bevor wir Ihr Schreiben ausstellen können, müssen Sie unser Visumunterstützungsformular mit allen erforderlichen Angaben ausfüllen.

Wie lange dauert es, bis ich das Schreiben erhalte?
Visumschreiben werden in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Werktagen per E-Mail ausgestellt. In Stoßzeiten kann es bis zu 10 Werktage dauern.

In welchem Format erhalte ich das Schreiben?
Alle Visumschreiben werden als PDF-Dateien per E-Mail versandt. Wir stellen keine gestempelten oder unterschriebenen Ausdrucke aus und versenden keine Dokumente per Kurier.

Senden Sie meinen Brief direkt an die deutsche Botschaft?
Nein. Der Brief wird Ihnen zur Verfügung gestellt. Sie sind dafür verantwortlich, ihn Ihrem eigenen Visumantrag beizufügen.

Garantiert das Einladungsschreiben, dass mein Visum genehmigt wird?
Nein. Das Schreiben unterstützt Ihren Antrag, aber die Entscheidung trifft ausschließlich die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Land.

Können Sie mir helfen, wenn mein Visum abgelehnt wird?
Wir können keine Verhandlungen mit Botschaften führen oder in einzelne Visumsentscheidungen eingreifen. Im Falle einer Ablehnung werden keine Rückerstattungen für Reise- oder Visumskosten gewährt.

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